Corona-Regelung

Aufgrund der neuen, seit heute (20.08.21) gültigen Corona Schutzverordnung, ergibt sich für uns folgende Vorgehensweise (3G-Regel):

1. Es wird eine Liste aller Teilnehmer über den jeweiligen Status erstellt. Dies geschieht auf freiwillger Basis.

2. Alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Personen (auch Lehrkräfte) dürfen nur am Unterricht oder an Fahrstunden teilnehmen, sofern ein zum Unterrichts- bzw. Fahrstundenende nicht älter als 48 Stunden alter Antigen- oder PCR Test vorliegt. Sogenannte Selbsttests sind nicht zulässig!!!!

3. Alle nicht geimpften, genesenen und darüber hinaus nicht getesteten Personen dürfen die Unterrichtsräume sowie die Fahrzeuge nicht betreten.

4. In Unterrichträumen kann auf die jeweilige Maske unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter verzichtet werden. Ist das nicht der Fall, muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden! 

5. Da Schüler mindestens 2 mal die Woche in der Schule getestet werden,reicht hier die Vorlage eines gültigen Schülerausweises.